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Die für RWR genehmigten Abfallschlüsselnummern entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Abfallpositivkatalog.

Abfallschlüssel gemäß der Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis - Abfallverzeichnisordnung (A V V) vom 10.12.2002

A V V Abfallbezeichnung
E/B
L
B
02 05 01 Für den Verzehr ungeeignete Stoffe
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02 06 99
Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren a.n.g.
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07 02 13 Kunststoffabfälle
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07 02 99
Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern a.n.g.
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07 06 99
Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln a.n.g.
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10 11 12
Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, das unter 10 11 11* fällt
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10 12 08
Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen)
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10 13 14 Betonabfälle und Betonschlämme
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12 01 05 Kunststoffspäne und -drehspäne
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15 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe
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15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff
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15 01 03 Verpackungen aus Holz
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15 01 04 Verpackungen aus Metall
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15 01 05 Verbundverpackung
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15 01 06 gemischte Verpackungen
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15 01 07 Verpackungen aus Glas
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15 01 09 Verpackungen aus Textilien
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15 01 10*
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
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15 01 11*
Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z.B. Asbest) enthalten, einschließlich geleehrter Druckbehältnisse
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16 01 03 Altreifen
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17 01 01 Beton
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17 01 02 Ziegel
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17 01 03 Fliesen, Ziegel und Keramik
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17 01 06*
Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
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17 01 07
Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06* fallen
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17 02 01 Holz
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17 02 02 Glas
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17 02 03 Kunststoff
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17 02 04*
Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
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17 03 01* kohlenteerhaltige Bitumengemische
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17 03 02
Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01* fallen
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17 03 03* Kohlenteer und teerhaltige Produkte
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17 05 04
Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03* fallen
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17 05 08
Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07* fällt
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17 06 03*
anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
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17 06 04
Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt
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17 06 05* asbesthaltige Baustoffe
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17 08 02
Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01* fallen
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17 09 01
Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten
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17 09 04
gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01*, 17 09 02* und 17 09 03* fallen
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18 01 04
Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z.B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)
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19 12 01 Papier und Pappe
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19 12 02 Eisenmetalle
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19 12 03 Nichteisenmetalle
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19 12 04 Kunststoff und Gummi
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19 12 07
Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06* fällt
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19 12 09 Mieralien (z.B. Sand, Steine)
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19 12 10
brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen)
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19 12 12
Sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenige, die unter 19 12 11* fallen
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19 13 02
feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 01* fallen
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20 01 01 Papier und Pappe/Karton
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20 01 02 Glas
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20 01 23*
gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten
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20 01 35*
gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile (6) enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21* und 20 01 23* fallen
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20 01 36
gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21*, 20 01 23* und 20 01 35* fallen
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20 01 37* Holz, das gefährliche Stoffe enthält
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20 01 38
Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37* fällt
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20 01 39 Kunststoffe
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20 01 40 Metalle
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20 02 01 Biologisch abbaubare Abfälle
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20 02 02 Boden und Steine
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20 02 03
andere nicht biologisch abbaubare Abfälle
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20 03 01 Gemischte Siedlungsabfälle
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20 03 02 Marktabfälle
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20 03 03 Straßenkehricht
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20 03 07 Sperrmüll
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20 03 99 andere Siedlungsabfälle a.n.g.
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* E/B = Einsammeln/Befördern; L = Lagern; B = Behandeln