Standorte RWR

Mit einem Klick bestens im Bilde. Informieren Sie sich über unsere Unternehmensstandorte und die jeweiligen Angebote sowie Kontaktmöglichkeiten.

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Standorte REMONDIS-Gruppe

Entdecken Sie die Welt von REMONDIS mit rund 800 Niederlassungen und Beteiligungen in über 30 Staaten Europas, Afrikas, Asiens und Australiens.

Standorte REMONDIS-Gruppe

Nippes-Sammlung aus dem Ruder
gelaufen? Keine Sorge, wir sind zur
Stelle

Sperrmüll entsorgen mit ökologischem Mehrwert – wir machen es möglich

Wenn Sie Ihren Sperrmüll entsorgen möchten, sind wir für Köln und Umgebung der ideale Partner. Wir liefern Ihnen den passenden Container pünktlich zum Wunschtermin, sind genauso zuverlässig und pünktlich zur Stelle, wenn der gefüllte Container abgeholt werden soll, und kümmern uns um die stoffliche Verwertung. Dank der Sortier- und Verwertungstechnologien der REMONDIS-Gruppe garantieren wir, dass der Sperrmüll eben nicht einfach nur entsorgt, sondern in seine einzelnen Fraktionen wie Holz, Metall und Kunststoff zerlegt wird. Diese werden dann aufbereitet und erneut dem Stoffkreislauf zugeführt. So wird aus der Sperrmüllentsorgung wertvoller Beitrag zum Ressourcen- und Klimaschutz.

Unser Containerportfolio für die Sperrmüllentsorgung

Mit welchem Container die Entsorgung Ihres Sperrmülls vonstattengehen sollte, hängt von zwei Faktoren ab: der Abfallmenge und den Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort. Unser Behälterportfolio ist extra breit aufgestellt, um für alle Anforderungen die passende Lösung zu bieten. Absetzkippermulden zum Beispiel, die im Gegensatz zur Abrollvariante weniger Platz fürs Anliefern bzw. fürs Abstellen erfordern.

Diese Behälter zur Sperrmüllabholung bieten wir

Sperrmüllcontainer als Minicontainer

Minicontainer

  • Volumen in m³: 1

mit oder ohne Klappdeckel

Minicontainer

Sperrmüllcontainer als Absetzkippermulde

Absetzkippermulde

  • Volumen in m³: 7 und 10

mit oder ohne Klappdeckel

Absetzkippermulde

Sperrmüllcontainer als Abrollkippermulde

Abrollkippermulde

  • Volumen in m³: von 10 – 36

mit oder ohne Klappdeckel/Rollplane

Abrollkippermulde

Sie sind unsicher, welcher Container für Ihr Sperrmüllanliegen der richtige ist? Wir beraten Sie gerne persönlich. Rufen Sie uns an unter T +49 221 97060600 oder senden Sie eine E-Mail

Sperrmüll entsorgen – das sollten Sie beachten

Nicht nur in privaten Haushalten, auch bei Unternehmen fällt Sperrmüll an. Das können z. B. Stühle, Tische, Regale, Teppichböden, lose Teppiche, aber auch Sofas und andere Möbel sein. Gut zu wissen: Unter Sperrmüll fallen alle beweglichen Gegenstände, die aufgrund ihrer Größe nicht in die normalen Abfallbehälter oder -säcke passen. Definitiv nicht zum Sperrmüll zählen Leuchtstoffröhren, Autoreifen, Türen, Fenster, Elektrogroßgeräte oder Keramikgegenstände wie Waschbecken.

Was darf nicht in den Sperrmüllcontainer?

Nicht in den Sperrmüllcontainer gehören alle Abfälle, die eindeutig anderen Entsorgungswegen wie beispielsweise der Altkleidersammlung oder der Elektroschrottentsorgung zugeordnet sind. Natürlich dürfen auch keine in irgendeiner Form gefährlichen Abfälle in den Sperrmüllcontainer geworfen werden. Konkrete Beispiele für No-Gos sind:

  • Schuhe und Kleidung
  • Autoreifen
  • Bauschutt und Baumischabfälle
  • Batterien und Elektrogeräte
  • Kühlschränke und andere Weiße Ware
  • Farben, Lacke, Lösemittel
  • Flüssigkeiten generell
  • Grünabfälle
  • Fensterscheiben und anderes Glas
  • Zäune
Was droht bei Fehleinwürfen?

Bei einem falsch befüllten Container kann es passieren, dass wir ihn nicht mitnehmen bzw. nachsortieren müssen. Auf jeden Fall kommt es zu einem unnötigen Mehraufwand, der uns Zeit und Sie Geld kostet. Und bitte nicht vergessen: Selbst eine Fehlbefüllung, die nicht auffällt bzw. beanstandet wird, hat Nachteile. Zwar nicht unmittelbar für Sie, aber für den Umwelt- und Ressourcenschutz. Denn was fälschlicherweise im Sperrmüll landet, ist meist für den optimalen Verwertungsweg verloren. Schlimmstenfalls kann von Fehleinwürfen (zum Beispiel bei schadstoffbelastetem Material) sogar eine Gefährdung für Mensch und Umwelt ausgehen.

Was ist mit Möbelstücken inklusive Beleuchtung?

Das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) schreibt vor, dass Elektrobestandteile soweit möglich aus und von Möbeln zu entfernen und separat über den Elektroschrott zu entsorgen sind. Entfernen Sie deshalb Lichtelemente aus Schränken unbedingt, ehe Sie die Möbelstücke in den Sperrmüllcontainer werfen. Ist eine Entnahme der Elektronikkomponente technisch nicht möglich, darf das Möbelstück in Ausnahmefällen auch so als Sperrmüll entsorgt werden.

Recyclingwege Sperrmüll

Aktuell gibt es in Deutschland kein vorgeschriebenes Recycling für Sperrmüll. Ein echtes Versäumnis, denn in kaum einer Abfallart steckt so viel Verwertungspotenzial. Unter anderem deshalb werden hierzulande die Forderungen nach einer Sperrmüllverordnung mit vorgeschriebenen Recyclingquoten lauter. Wir von REMONDIS im Allgemeinen und RWR im Speziellen sind der Zeit deutlich voraus. Bei uns durchläuft jeder eingehende Sperrmüll ein mehrstufiges Separationsverfahren. Dabei werden Wertstoffe wie Holz, Metall, Kunststoff und Karton von nicht recycelbaren Bestandteilen wie Matratzen und Teppichen getrennt. Am Ende erhalten wir von jeglichen Störstoffen befreite Rohstoffe. Thermisch verwertet, also verbrannt, wird nur noch, was sich tatsächlich nicht stofflich nutzen lässt. So muss eine konsequente Anwendung der Abfallhierarchie für die Abfallfraktion Sperrmüll aussehen.

RWR REMONDIS Wertstoff-Recycling GmbH & Co. KG